Die Anmietung von EDV-Lösungen bietet dem Kunden im Vergleich zum Leasing und zum Kauf aber auch aus weiteren Gesichtspunkten Vorteile:
Die Laufzeit
Ein Mietvertrag ist im Gegensatz zu einem Leasingvertrag hinsichtlich der Laufzeit sehr flexibel gestaltbar. Beim Leasingvertrag wird der Leasinggeber aus steuerlichen Gründen in der Regel eine unkündbare Grundvertragslaufzeit mit dem Leasingnehmer vereinbaren müssen, was zu einer festen Bindung des Mieters führt. Einer solchen festen Bindung unterliegt der Mieter grundsätzlich nicht.
Kostenbelastung
Leasing verursacht für den Leasingnehmer regelmäßig höhere Kosten, da vom Leasinggeber üblicherweise neben Zinsen auch Verwaltungskosten in die Leasingrate eingerechnet werden. Zudem wird der Leasingnehmer im Leasingvertrag zumeist verpflichtet, einen Wartungs- und Versicherungsvertrag abzuschließen; auch der Käufer von EDV-Systemen muß sich selbst um Wartung der EDV kümmern, was zu zusätzlichen Kosten führt.
Entscheidet sich der Kunde dagegen für eine EDV-Miete, so muß er sich nicht um die Systemwartung kümmern, da diese allein in den Verantwortungsbereich des Vermieters fällt.
Die Kostenbelastung beschränkt sich für den Mieter damit auf die reine Miete. EDV-Miete ist damit preislich regelmäßig günstiger als Leasing oder Kauf und umfaßt wegen des „Full-Service“ auch erheblich mehr Leistungen als die Anschaffungsform des Leasings oder der Kauf von EDV-Systemen.
Software-Lizenzen und Standard-Ersatzgeräte
Seriöse und fachmännische EDV-Vermieter werden dem Mieter vor Zustandekommen des Mietvertrages nachweisen, daß sie als Vermieter über entsprechende Software-Rahmenlizenzverträge („Rental-Agreements“) verfügen. Auf diese Weise erlangt der Mieter die für ihn wesentliche rechtliche Absicherung.
Üblicherweise kann der Mieter beim Vermieter innerhalb eines vorab definierten Zeitraums (z.B. innerhalb eines Arbeitstages) Standard-Ersatzgeräte abrufen, falls es zu Ausfällen kommen sollte. Diese Ersatzgeräte sollten ebenfalls dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. In den meisten Fällen kann der Mieter auch über das Internet auf eine vom Vermieter eingerichtete Support-Hotline zugreifen.